Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der OpenCall GmbH für den Geschäftsbereich Callcenter, nachfolgend OpenCall genannt.
1. Alle Angebote sind freibleibend bis zum Vertragsabschluss.
2. Angebote, Aufträge und alle Ergänzungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben die Vertragspartner nicht getroffen.
3. Eine Unterbrechung oder Verschiebung eines bestätigten Auftrags ist nur in Absprache und in schriftlicher Vereinbarung mit OpenCall möglich.
4. Eine Änderung der Zielsetzung oder Konzeption eines Auftrages ist nur nach Absprache und schriftlicher Vereinbarung mit OpenCall möglich. Dadurch eventuell entstehende Kosten werden gemeinsam mit der Änderung des Auftrages in einer Ergänzung der Auftragsbestätigung aufgenommen und dem Kunden in Rechnung gestellt.
5. Auftragsgegenstand ist eine vereinbarte Leistung. Ein Erfolg wird nicht zugesagt. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.
6. Der Auftraggeber ist verpflichtet OpenCall alle zur Ausführung des Auftrages nötigen Daten, Informationen und Unterlagen rechtzeitig, d.h. spätestens drei Arbeitstage vor Projektstart und bei Änderungen während der Projektlaufzeit unverzüglich, zur Verfügung zu stellen.
7. Vergütung
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- a) Bei Preisen, die nicht gesondert vertraglich festgelegt sind, gilt die beim jeweiligen Auftragseingang aktuell präsentierte Preisliste bzw. der vereinbarte Angebotspreis.
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- b) Mindestumsätze und andere auf den Monat bezogenen Preise werden für jeden angefangenen Monat in voller Höhe fällig
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- c) Bei Outbound Aufträgen wird Vorkasse erhoben
8. Zur Bereitstellung von Agenten. OpenCall verpflichtet sich, während der Öffnungszeiten zur Durchführung der Aufträge ausreichend Agenten zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Agenten zur Umsetzung der Kampagnen, es sei denn, es gibt eine anders lautende vertragliche Regelung.
9. Vorgesehene Liefer- und Leistungsfristen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch OpenCall verbindlich. Sie beginnen frühestens mit dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Datum. Bei einer Überschreitung der Fristen haftet OpenCall nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist für diesen Fall auf 10% des Auftragswertes beschränkt.
10. Haftung – Datenschutz
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- a) Die von den Anrufern an OpenCall übermittelten Informationen können auf Wunsch unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch Sprachaufzeichnungsgeräte dokumentiert werden. Die Informationen werden ausschließlich von den Agenten aufgeschrieben, und durch das Medium nach Wahl des Auftraggebers versendet. Für irrtümliche Informationen oder für falsche Angaben ist jede Haftung ausgeschlossen.
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- b) Die Haftung richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Für die Richtigkeit und Wahrhaftigkeit von Daten, Auskünften und Produktinformationen, die in der Verantwortung des Auftraggebers liegen übernimmt die OpenCall keine Gewähr. Eine Haftung bei unrichtiger oder unwahrer Behauptungen auch gegenüber Dritte wird ausgeschlossen.
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- c) OpenCall verpflichtet sich alle Daten und Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
11. Für technische Störungen sowohl im Rahmen der Annahme von Gesprächen als auch bei der Übertragung der Daten übernimmt die OpenCall keine Haftung.
12. Mit der Auftragserteilung bei Outbound Aufträgen versichert der Auftraggeber, dass von der OpenCall anzurufende Privatpersonen in Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber stehen und sich mit den Anrufen einverstanden erklärt haben.
13. Kündigung durch OpenCall:
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- a) Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vertraglichen vereinbarten und angebotenen Leistungen in Verzug, so ist OpenCall zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
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- b) Unterlässt der Auftraggeber die vereinbarte Mitwirkung gemäß Punkt 6, ist OpenCall zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
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- c.) Der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung bleibt in diesen Fällen voll bestehen. Weitergehende Schadenersatzansprüche von OpenCall bleiben unberührt.
14. Kündigung durch den Auftraggeber:
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- a) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund, so behält OpenCall den Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung.
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- b) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund, der nicht auf vertragswidrigem Verhalten der OpenCall beruht, so hat die OpenCall Anspruch auf Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen.
- c) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund, der auf vertragswidrigem Verhalten der OpenCall beruht, so hat die OpenCall keinen Anspruch auf Vergütung, soweit die bereits erbrachten Leistungen für den Auftraggeber infolge der Kündigung ohne Interessen sind.
15. Für die Richtigkeit von Druckunterlagen unserer Auftraggeber übernehmen wir keine Haftung. Durch OpenCall anzufertigende Druckunterlagen werden dem Auftraggeber zur Prüfung vorgelegt. Nach erfolgter Freigabe durch den Auftraggeber übernehmen wir keine Haftung für diese Unterlagen.
16. Soweit Werbemaßnahmen durch vertragliche Bestimmungen untersagt sind, werden unsere Ansprüche auf Vergütung im Rahmen der Auftragserteilung nicht berührt. Dienstleistungen erbringen wir auf Basis unseres Wissens- und Kenntnisstandes, eine Haftung hierfür wird nicht übernommen.
17. OpenCall kauft im Kundenauftrag für Projekte Adressen nach den vereinbarten Kriterien ein. Für die Qualität dieser Adressen übernimmt OpenCall keine Garantie.
18. Sollten jetzt oder zukünftig Teile des Vertrages anfechtbar oder nichtig sein oder werden, so ist es erklärter Wille der Vertragspartner, die anfechtbaren oder nichtigen Teile durch solche Formulierungen zu ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommen. die Gültigkeit des Gesamtvertrages bleibt unberührt.
19. Alle Angebote von OpenCall sind freibleibend
20. Erfüllungs- und Gerichtsstand ist Ulm / Donau, Deutschland.
Stand: 01.09.2019